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1. Geltungsbereich


1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Technik Service Weis, Hauptstr. 4, 63825 Schöllkrippen, Telefon (06024) 800 58 38, Fax (06024) 30 89 035, Mail verwaltung@technik-service-weis.de (im Folgenden kurz Technik Service Weis genannt) und seinen Kunden. 
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2. Widerrufsrecht für Verbraucher


2.1 Für im Geschäft besichtigte und gekaufte Waren besteht kein Widerrufsrecht.

3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
3.1 Vertragsschluss und Vertragssprache 
3.1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt Technik Service Weis, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot, welches dem Kunden mündlich überliefert, schriftlich zugesandt oder persönlich ausgehändigt wird. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Technik Service Weis anzunehmen oder abzulehnen. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden kommt der Vertrag zwischen Technik Service Weis und dem Kunden zu Stande. 
3.1.2 Vertragssprache ist deutsch 

 


3.2 Abholung / Lieferung 


3.2.1 Ist die Warenbestellung an einen Auftrag im Außendienst geknüpft, wird die Ware zum Außendiensttermin mitgebracht und ausgehändigt bzw. nach Vertragsabsprache installiert. Besteht keine Notwendigkeit eines Außendiensttermins, holt der Kunde die Ware im Geschäft ab.

3.3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt 
3.3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und enthalten gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer. 
3.3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. 
3.3.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Technik Service Weis. 
3.3.4 Bei kundenbezogenen Bestellungen ab 100€ Verkaufspreis ist die Rechnung per Vorkasse zu begleichen. 
3.3.5 Zahlungen sind im Geschäft bar oder per EC möglich. Rechnungen aus Außendienstterminen sind nach Rechnungserhalt per Überweisung oder persönlich im Geschäft zahlbar. 

4. Gewährleistung 


4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 
4.2 Mängelansprüche des Kunden verjähren 24 Monate nach Kauf von Neugeräten und 12 Monate nach Kauf von gebrauchten oder refurbished Geräten. 

 


5. Haftung


5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Technik Service Weis nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Technik Service Weis dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen


6.1 Geltungsbereich/ Verweis 
6.1.1 Es gelten die Regelungen unter 3 dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

6.2 Kosten
6.2.1 Bei Vertragsabschluss werden dem Kunden die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur schriftlich oder mündlich mitgeteilt und bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Kunden. 
6.2.2 Ein schriftliches, unverbindliches Angebot wird auf Kundenwunsch erstellt.
6.2.3 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten höher ausfallen und/oder nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren. 
6.2.4 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. 

6.2.5 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. 
6.2.6 Die Arbeitszeit im Außendienst wird im Nachgang gesondert minutengenau berechnet und per Rechnung ausgewiesen. 
6.2.7 Für Außendienstleistungen bis zu 15 Min. Arbeitszeit wird eine Pauschale erhoben.

6.3 Kündigung
6.3.1 Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die Technik Service Weis zu vertreten hat. Nach der Kündigung erstellt Technik Service Weis in der Rechnung hierfür eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

6.4 Zahlungen
6.4.1 Zahlungen sind nach Abnahme / Erhalt der Rechnung  und ohne Abzug fällig.
6.4.2 Bei kundenbezogenen Bestellungen für Geräte / Material für Installationen / Montagen im Außendienst ab 100€ Verkaufspreis ist die Materialrechnung per Vorkasse zu begleichen.

6.5 Mitwirkungspflichten 


6.5.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. 
6.5.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 

6.5.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Technik Service Weis nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen. 
6.5.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. 

6.6 Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.6.1 Die Angaben von Technik Service Weis über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas Anderes vereinbart.
6.6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von Technik Service Weis nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten. 

6.7 Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden 
6.7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.7.2 Mängel sind Technik Service Weis unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Abnahme / Übergabe anzuzeigen.

6.8 Erweitertes Pfandrecht 
6.8.1 Technik Service Weis steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu. 
6.8.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

6.8.3 Wird die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit und entsprechender schriftlicher Mahnung/Androhung der Verwertung ausgeglichen, ist Technik Service Weis berechtigt, die Pfandsache aus freier Hand zu verkaufen oder durch einen hierzu befugten Dritten versteigern zu lassen. 
6.8.4 Technik Service Weis ist berechtigt, den freihändigen Verkauf auch ohne vorherige gerichtliche Androhung oder öffentliche Versteigerung vorzunehmen, sofern die Pfandsache einen Markt- oder Börsenpreis hat. Der Verkauf erfolgt zum bestmöglichen Preis oder zum aktuellen Marktpreis. Der Erlös wird nach Abzug der Verwertungskosten und der offenen Forderung mit dem Kunden verrechnet.

6.9 Gewährleistung 
6.9.1 Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Technik Service Weis unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Montage / Übernahme mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Technik Service Weis Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Technik Service Weis für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
6.9.2 Für Ersatzteile / Geräte, die der Kunde selbst beschafft und die auf dessen Wunsch verbaut / installiert werden, übernimmt Technik Service Weis weder die Gewährleistung noch die Haftung.

6.10 Datenrettung
6.10.1 Technik Service Weis kann keine Garantie zur Widerherstellung von Daten übernehmen.
6.10.2 Für die Datenrettung wird eine Pauschale pro Gerät erhoben, falls im Angebot nicht anders ausgewiesen. Sollten die Kosten diese Pauschale überschreiten, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.
6.10.3 Falls eine Datenrettung nicht möglich ist, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

6.11 Technische Überprüfung eines Gerätes 
6.11.1 Technik Service Weis kann keine Garantie zur Reparaturfähigkeit des Gerätes übernehmen.
6.11.2 Für die technische Überprüfung eines Geräts wird eine Pauschale erhoben, falls im Angebot nicht anders ausgewiesen. Diese Gebühr ist bei Abgabe des Gerätes zu entrichten.
6.11.3 Diese Pauschale fällt auch dann an, wenn sich im Zuge der Überprüfung herausstellt, dass das Gerät irreparabel ist oder der Kunde die Durchführung der Reparatur nach Erstellung der Diagnose ablehnt. 

6.12 Haftungsbeschränkung, technische Hinweise und Herstellergarantie bei Reparaturen
6.12.1 Technik Service Weis haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Werkstatt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.12.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass moderne Smartphones, Tablets etc. (insbesondere verklebte oder passgenaue Geräteteile) produktionsbedingt unter extrem geringen Toleranzen gefertigt werden. Trotz Anwendung größtmöglicher handwerklicher Sorgfalt und der Verwendung von Spezialwerkzeugen lässt es sich beim Öffnen solcher Geräte technisch oft nicht vollständig ausschließen, dass minimale, rein optische Werkzeugspuren entstehen. Solche minimalen, technisch unvermeidbaren Spuren beeinträchtigen die Funktion des Gerätes nicht und stellen keinen handwerklichen Mangel dar.
6.12.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Öffnen und den Eingriff der Werkstatt in das Gerät eine eventuell noch bestehende freiwillige Herstellergarantie oder Gewährleistung des Original-Herstellers erlöschen kann.

6.12.5 Bei Smartphones und Tablets, die vom Hersteller als wasser- oder staubdicht (z. B. nach IP67, IP68) zertifiziert sind, kann die vollständige Werkswasserdichtigkeit nach dem Öffnen und der Reparatur des Geräts nicht garantiert werden. Trotz Verwendung professioneller neuer Dichtungskleber schließt Technik Service Weis jegliche Haftung für spätere Flüssigkeitsschäden aus, sofern diese nicht auf einen grob fahrlässigen Einbaufehler zurückzuführen sind. 
6.12.6 Dem Kunden wird empfohlen vor Abgabe des Gerätes eine externe Datensicherung durchzuführen. Obwohl im Regelfall durch den Austausch von Ersatzteilen keine Daten verloren gehen bzw. Technik Service Weis in bestimmten Fällen Daten vorab sichert, ist ein Verlust nicht sicher auszuschließen.

7. Schlussbestimmungen


7.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO 
7.1.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: verwaltung@technik-service-weis.de.
Muster-GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7.1.2 Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Technik Service Weis und einem Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren. 


KONTAKT: 


Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 
7694 Kehl am Rhein 
mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 
Fax: 07851 / 795 79 41

7.1.3 Technik Service Weis hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. 
7.1.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen 

Aufenthalt hat, sofern Technik Service Weis seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. 
 

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